Als Rechtsanwältin, die sich ausschließlich mit Familienrecht befasst, helfe ich Menschen, die sich in Trennung oder Scheidung befinden, ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen optimal zu wahren und, in den Punkten, bei denen es möglich ist, Einvernehmen mit dem Partner oder der Partnerin zu erreichen.
Sorgerecht- und Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Trennungs- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung (mehr siehe Familienrecht). Das sind nur einige der Scheidungsfolgen, die in vielen Fällen anlässlich einer Ehescheidung zu regeln sind. Für Sie verständlich und sachlich kläre ich die mit Ihrer persönlichen Trennung oder Scheidung im Zusammenhang stehenden Konfliktbereiche. Möglich ist mir das durch fachliche Kompetenz, die sich aus langjähriger Erfahrung und regelmäßiger Fortbildung ergibt, aber auch durch die in meiner Mediationsausbildung erworbenen Kenntnisse.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit meiner Kanzlei, damit wir in Ruhe erörtern können, was ich für Sie tun kann.