Vermögensauseinandersetzung

Da Eheleute, die in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft leben, ebenso wie in der notariell vereinbarten Gütertrennung, ihr Eigentum getrennt voneinander behalten, können sie auch wie nicht verheiratete Menschen Geschäfte miteinander machen. Einer kann dem anderen z.B. etwas verkaufen oder ein Darlehen geben; einer kann für den anderen entgeltlich arbeiten oder dessen Schulden tilgen. So können unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Zugewinnausgleich verschiedene finanzielle Angelegenheiten zwischen den Eheleuten zu regeln sein. Auch hier sollte, wenn möglich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, um nicht unnötig Porzellan zu zerschlagen. Häufig bietet es sich an, ein sogenanntes Gesamtpaket zu schnüren, in dem alle finanziellen Aspekte der Trennung und Scheidung erfasst sind, damit im Anschluss auch wirklich alles erledigt ist und jeder für sich wieder in die Zukunft blicken kann.

Rechtsanwältin

mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht

Mediatorin

Birgit Rustmann

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht u. Mediatorin Birgit Rustmann
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