Wenn ein Angehöriger stirbt, ist die Familie in einer Ausnahmesituation. Trauer und Schmerz beeinflussen den Umgang miteinander, leicht kommt es zum Streit, obwohl man eigentlich davon
ausgegangen war, dass ein solches Ereignis alle zusammenhalten lässt.
Wenn dann noch eine Erbschaft zu verteilen ist, kommt die Sorge hinzu, nicht das zu erhalten, was der Verstorbene einem zugedacht hat oder was einem rechtlich zusteht.
Holen Sie sich rechtzeitig Rat und Unterstützung!
Wenn Sie Ihre Ansprüche kennen und ggf. einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Ihrer Interessenwahrnehmung beauftragt haben, können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich
Abschied zu nehmen von dem Verstorbenen.
Wie im Familienrecht, so gibt es auch im Erbrecht häufig die Chance, eine einvernehmliche Lösung der Probleme zu finden. Aber insbesondere, wenn das nicht möglich ist, sollten Sie jemanden an
Ihrer Seite haben, der Ihre Rechte kennt und durchsetzt.
Ich bin seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Erb- und Pflichtteilsrechts, sowie in der Testamentsgestaltung tätig und kann Ihre Interessen mit Fingerspitzengefühl, jedoch auch mit dem
erforderlichen Engagement vertreten.
Insbesondere übernehme ich