Honorar

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die Rechtsanwälte rechnen ihr Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Darin ist für die meisten zivilrechtlichen Angelegenheiten eine Vergütung nach dem sogenannten Gegenstandswert (Streitwert) vorgesehen, d.h. nach Ihrem bezifferbaren Interesse am Ausgang der Angelegenheit. Orientiert am Gegenstandswert erhält der Anwalt dann unterschiedliche Gebühren, je nachdem, in welcher Form er für Sie tätig geworden ist, z.B. schriftlich und telefonisch, durch Terminswahrnehmung, durch Vergleichsabschluss oder Prozessführung.

 

Erstberatung

Eine sogenannte Erstberatung, d.h. eine einmalige, ausführliche mündliche Beratung zu Ihrem persönlichen Sachverhalt kostet unabhängig vom Streitwert maximal 190,00 €, eine schriftliche Beratung maximal 250,00 €, jeweils zuzüglich (ggf. Auslagen und) 19 % Umsatzsteuer. Für darüber hinausgehende Beratungstätigkeit ist eine Honorarvereinbarung zu treffen.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die für Ihren Fall eintritt, wird diese die Kosten übernehmen bis auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung. In Familien- und Erbsachen übernehmen die Rechtsschutzversicherungen allerdings regelmäßig nur die Erstberatungen, nicht eine Vertretung.

Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Für ein gerichtliches Verfahren kann Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Ich helfe Ihnen gern bei der entsprechenden Antragstellung; bitte sprechen Sie mich an.

 

Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe kann Ihnen je nach Ihren Einkommensverhältnissen ohne oder mit einer Ratenzahlung bewilligt werden. Unabhängig von der Höhe einer Ratenanordnung sind jedoch maximal 48 Raten an die Landeskasse zu erstatten.

 

Sofern sich innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des Verfahrens Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verbessern, kann die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe noch wieder aufgehoben werden. Danach nicht mehr.

 

Weitere ausführliche Informationen über die Kosten anwaltlicher Tätigkeit können Sie bei der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de erhalten. 

 

Rechtsanwältin

mit Tätigkeitsschwerpunkt Ehescheidung

Mediatorin

Birgit Rustmann

Ziegelteich 25

24103 Kiel

Tel. 0431-3890333 (AB)

email@kanzleirustmann.de

 

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht u. Mediatorin Birgit Rustmann
- Rechtsanwältin Birgit Rustmann - zugelassen bei allen Amts-, Land, u. Oberlandesgerichten in Deutschland